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   BSG, 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70   

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BSG, 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70 (https://dejure.org/1971,3099)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70 (https://dejure.org/1971,3099)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1971 - 5 RKnU 9/70 (https://dejure.org/1971,3099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederkehrende Übergangsleistung - Befristete Bezugsdauer - Tatsächliche Bezugszeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BSG, 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70
    Art° 44 GG genießen können" 5 5 der Saarländischen BKVO hat dem Kläger indessen für die - allein streitige - Zeit ab 4° September 4968 keine Rechtsposition eingeräumt, die derjenigen eines Eigentümers so nahe käme, daß der verfassungsmäßige Eigentumsschutz auf sie Anwendung finden und demgemäß ihr ersatzloser Entzug nach dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes ausgeschlossen erscheinen müßte (vgla BVerfGE 46, 94, 444; 48, 292, 597)" Mit der vermögensrechtlichen Position, die die einen Anspruch auf Rente gewährenden Normen des Sozialversicherungsrechts einräumen (vgl° BSG 9, 427, 428), läßt sich @ 5 der Saarländischen BKVO nicht vergleichen° Diese - durch" wie dargelegt, die 5° und 6° Saarländische BKV0" geformte - Bestimmung steht in der Tradition der 4° bis 4° - reichsdeutschen - BKVOen" Damit hat sich auch die saarländische Übergangsrente aus zunächst nach freiem Ermessen (% 6 der 4° BKVO, @ 5 der 2° BKVO), später nach gebundenem Ermessen (@ 5 der Bo und 4" BKVO) vom Versicherungsträger gewährten Leistung zu einer Pflichtleistung entwickelt° Sie hat diese Entwicklung mit den Leistungen der Sozialhilfe (Fürsorge) gemein° Nachdem die Übergangsrente bis heute einaallein zum Ausgleich eines Einkommensausfalls bestimmte Leistung geblieben ist (5 5 '-" Abs° 2 Satz 4 der ?O BKVO), trägt sie die sie als Fürsorgeleistung charakterisierenden Merkmale: Einkommensabhängigkeit und Einkommenskontrolle° Dagegen ist essnzislversicherungsrechtlichen AnsPrüchen eigentümlich, daß sie unabhängig von der.Vermögens- und Einkommenssituation des Berechtigten gewährt werden (vgl° Jantz, BAB1 4974, 709)" Bezeichnenderweise tritt die Einkommensabhängigkeit und die deshalb notwendige Einkommenskontrolle in 5 5 der Saarländischen BKVO sehr scharf hervor: Nach Abs° 5 Satz 2 aaO wird die Übergangsrente ausdrücklich "nur für abgelaufene Zeiträume gewährt, .
  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85

    Auslegung des § 5 Abs 3 BKVO-Saar - Übergangsrente

    Ubereinstimmend mit den obigen Erwägungen hat der 5. Senat des BSG bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1971 (- 5 RKnU 9/70 1 zu S 9 der ?.

    1975 (aaO) ist daher die die derselbe Senat im Urteil vom 15. Dezember 1971 (aaO) dem 5 5 Abs. 3 BKVO-Saar gegeben hat, keineswegs aufgegeben worden.

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

    Der Kläger hat somit, wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben, Anspruch auf eine nach dem Ermessen der Beklagten im einzelnen festzusetzende Ausgleichsleistung innerhalb der Höchstdauer des 5 5 Abs. 2 der 7. BKVO (zur Berechnung der Höchstdauer vgl BSG SozR Nr. 1 zu 5 9 der 7. BKVO - Urteil vom 15. Dezember 4971 - 5 RKnU 9/70 - ).
  • LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82

    Übergangsleistungen

    Erhält ein Versicherter in diesem Fünfjahreszeitraum volle Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld von der Krankenkasse), so kann er Übergangsleistungen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes nur für diejenigen Zeiten erhalten, in denen keine vollen Lohnersatzleistungen oder aber geringerer Lohn als zuvor in der gefährdenden Tätigkeit gezahlt wird (vgl. BSG, Urteile vom 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70 - in Breithaupt 1972, 659; 22.8.1975 - 5 RKnU 5/74 - in E 40, 146; 28.2.1980 - 8 a RU 66/78 - in SozR 5677 § 3 BKVO Nr. 2; 29.8.1980 - 8 a RU 6/80 - in HVGBG RdSchr VB 281/80).
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